
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – FotoWerk Tegernsee
Stand: Januar 2026
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“) sowie für die Vergabe von Nutzungsrechten an bereits bestehenden Aufnahmen.
Sie bilden die Grundlage aller Verträge zwischen FotoWerk Tegernsee – Mihaly Szluka (Fotograf) und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2023. Frühere Fassungen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.
1.2 Abweichende Bedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu.
2. Produktionsaufträge
2.1 Leistungsumfang
Produktionsaufträge umfassen die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Kunden.
2.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Erhöhen sich die Gesamtkosten um mehr als 15 %, wird der Auftraggeber vor Ausführung informiert.
2.3 Beauftragung Dritter
Für die Durchführung des Auftrags notwendige Leistungen Dritter (z. B. Models, Stylisten, Locations) darf der Fotograf im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen.
2.4 Briefing
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die zu erstellenden Aufnahmen.
Fehlt ein schriftliches Briefing, gelten das Pre-Production-Meeting (PPM) sowie bisheriger E-Mail-Verkehr als verbindliche Grundlage.
2.5 Künstlerische Freiheit
Der Fotograf hat bei der Anfertigung der Aufnahmen künstlerische Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen, die den künstlerischen Stil betreffen, sind ausgeschlossen.
2.6 Mängelrügen / Abnahme
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Bei Anwesenheit des Auftraggebers oder Bevollmächtigten: Mängel müssen sofort am Set gerügt werden.
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Bei Abwesenheit: Mängel müssen schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gelten die Aufnahmen als abgenommen.
2.7 Erreichbarkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss während der Produktion für Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.
2.8 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Informationen, Produkte oder Locations rechtzeitig bereitstehen.
Verzögerungen aus seiner Sphäre tragen Mehrkosten, z. B. zusätzliche Miettage.
2.9 Einholung von Releases
Der Auftraggeber ist verantwortlich für personen- oder urheberrechtliche Freigaben (Models, Eigentum Dritter).
Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.
2.10 Umgang mit gelieferten Gegenständen
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Verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel) werden nach der Produktion entsorgt.
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Nicht verderbliche Gegenstände (z. B. Kleidung) werden auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.
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2.11 Bildauswahl
Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
3. Honorar, Nebenkosten und Rechnungsstellung
3.1 Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag nach gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
3.2 Zeitüberschreitung
Verzögert sich die Produktion aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, kann das Honorar entsprechend angepasst werden.
3.3 Zusatzleistungen
Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenkosten
Anfallende Nebenkosten (Bildbearbeitung, Reisen, Model-Honorare) trägt der Auftraggeber zusätzlich zum Honorar.
3.5 Fälligkeit / Abschlagszahlungen
Das Honorar ist bei Lieferung der Aufnahmen fällig.
Der Fotograf kann Abschlagszahlungen verlangen.
3.6 Übergang der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Umfang der Rechte: Nutzung für vereinbarte Medien, Auflagen und Zeiträume. Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
3.7 Elektronische Rechnungsstellung
Der Fotograf kann Rechnungen elektronisch stellen.
4. Archivmaterial
4.1 Ansichtsmaterial
Archivbilder dienen nur zur Sichtung.
Jede Nutzung bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
4.2 Lizenzhonorar
Sofern keine individuelle Vereinbarung besteht, gelten die aktuellen MFM-Bildhonorare.
5. Nutzungsrechte
5.1 Umfang
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte nur im vereinbarten Umfang.
5.2 Keine Weitergabe
Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
5.3 Bearbeitung
Aufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung verändert werden (z. B. Retusche, Zuschnitt).
5.4 Urheberbenennung
Bei Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen.
6. Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
6.1 Datenformat
Das Datenformat wird vereinbart.
Fehlt eine Vereinbarung, bestimmt der Fotograf das Format.
6.2 Archivierung
Speicherung in öffentlich zugänglichen Archiven nur mit schriftlicher Zustimmung.
6.3 Metadaten
EXIF-, IPTC- oder XMP-Daten dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
7. Haftung und Schadensersatz
7.1 Haftung
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechtsverletzung
Unberechtigte Nutzung/Bearbeitung wird mit bis zu 200 % des üblichen Honorars (mind. 500 €/Bild) geahndet.
7.3 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung
Fehlt die Urheberbenennung, beträgt die Strafe 100 % des Honorars, mind. 200 €/Bild.
8. Umsatzsteuer / Künstlersozialabgabe
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. der Künstlersozialabgabe, soweit diese für den Auftrag relevant ist.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, soweit gesetzlich zulässig.
